Mit Inkrafttreten des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) haben sich neue Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Betriebe ergeben, die Elektro- oder Elektronikgeräte im Verkauf anbieten bzw. Altgeräte zurücknehmen.Pflichten für Vertreiber bei Rücknahme von Elektroaltgeräten

29.09.2016

Unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen neben den Haushaltsgroß- und -kleingeräten, Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Werkzeuge auch Leuchten und Sport-/Freizeitgeräte wie z.B. Pedelecs aus dem Fahrradhandel.



Auch Betriebe mit kleiner Verkaufsfläche sind zur Anzeige und Mitteilung verpflichtet, wenn sie solche Altgeräte zurücknehmen.

 

Die Anzeigen müssen bei der dafür eingerichteten Stelle des ear (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register) erfolgen.



Bei Fragen, Abweichungen oder besonderen Rücknahmebedingungen sprechen Sie uns gerne an.

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Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

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