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Worauf müssen Betriebe jetzt achten?Novelle der Gewerbeabfallverordnung

13.07.2017

Am 1. August 2017 tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Sie gilt für alle gewerblichen Abfallerzeuger bundesweit. Auch alle Handwerksunternehmen, die entweder gewerbliche Siedlungsabfälle (z.B. Produktion, Dienstleistungen) oder Bau- und Abbruchabfälle erzeugen, sind betroffen. Die Novelle soll die stoffliche Verwertung (Recycling) gegenüber der thermischen Verwertung (Verbrennung mit Abwärme-Nutzung) besserstellen. Dazu werden neue Pflichten für alle Unternehmen eingeführt.



Getrennthaltung am Entstehungsort

Unternehmen, die Abfälle erzeugen, müssen diese schon am Entstehungsort nach Stofffraktionen getrennt sammeln. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen müssen Glas, Kunststoffe, Metalle (alles ohne Verpackung), Holz, Textilien, Bioabfall und „andere Abfälle“ getrennt gesammelt werden.

Bei Bau- und Abbruchabfällen geht es um die Fraktionen Glas, Kunststoffe, Metalle (alle ohne Verpackungen), Holz, Dämmstoffe, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und „andere Abfälle“.



Ausnahmen bei der Getrennthaltungspflicht

Diese Getrennthaltungspflicht können Sie nur aus zwei Gründen umgehen. Es ist:

  1. technisch nicht möglich (z.B. mangelnder Platz für die Container oder die Stoffe sind untrennbar miteinander verbunden) oder
  2. wirtschaftlich nicht zumutbar (z.B. wenn die Mengen der Fraktionen zu klein sind).


Dokumentationspflicht

Für die getrennt und für die nicht getrennt gehaltenen Abfälle müssen Mengen und Entsorgungswege über Wiegescheine oder Entsorgungsrechnungen dokumentiert werden.

Wird der Abfall nicht getrennt, muss er einer Sortieranlage zugeführt werden und das sollten Sie sich wiederum von Ihrem Entsorger bestätigen lassen.



Weitere Umsetzungshinweise zur Gewerbeabfallverordnung sowie Dokumentationshilfen für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle finden Sie nachfolgend:



Ansprechpartner

Kevin Manuel Wendel

Geschäftsbereich WirtschaftsförderungUnternehmensberatung - Umwelt

Tel. 0721 1600-162

wendel--at--hwk-karlsruhe.de

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