
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, treten automatisch mit der "Notbremse" wieder Verschärfungen in Kraft.Notbremse
Bitte beachten Sie:
Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, bei den inzidenzabhängigen Lockerungsschritten die Inzidenzen in den Landkreisen als Maßstab zu nehmen (und nicht die landesweite Inzidenz). Fällt in einem Land- oder Stadtkreis die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50, treten hier weitere Lockerungen in Kraft. In Land- und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten automatisch mit der „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft. Diese betreffen auch die körpernahen Dienstleistungen.
Weitere Details finden Sie auf der Seite der Landesregierung.
Dort können Sie auch den aktuellen Inzidenzwert in Ihrem Landkreis nachschlagen.
Allgemeinverfügung der Städte und Landkreise
Die gültige Allgemeinverfügung wird bei dem zuständigen Stadt- oder Landkreis veröffentlicht.