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Leiter des Servicebereiches Recht im InterviewNeues Datenschutzrecht

28.05.2018

Die europäische DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie vereinheitlicht das Datenschutzrecht in Europa und hat für alle gesellschaftlichen und ökonomischen Akteure weitreichende Folgen. Die Redaktion der DHZ sprach über die wichtigsten Aspekte mit Walter Bantleon, dem Leiter des Servicebereiches Recht der Handwerkskammer Karlsruhe.



DHZ: Sind die Handwerksbetriebe auf das neue Datenschutzrecht vorbereitet?

Walter Bantleon: Ja, hier ist in den letzten Monaten viel passiert. Den Handwerksunternehmen ist klar: Sie müssen sich um die neuen Regeln kümmern. Die Datenschutzgrundverordnung ist 1:1 auf kleine und mittelständische Unternehmen anwendbar. Das Interesse am Datenschutz war noch nie so groß wie in diesen Tagen. Unsere Vortragsveranstaltungen sind ausgebucht und unsere Rechtsberater erhalten sehr viele Anfragen zur Datenschutzgrundverordnung.



DHZ: Was raten Sie den Betrieben?

Bantleon: Machen Sie sich mit den neuen Regeln vertraut. Es besteht kein Grund zur Panik. Das neue Recht lässt sich in einem Handwerksbetrieb mit einem überschaubaren Aufwand umsetzen. Nutzen Sie die Muster und Checklisten auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.



DHZ: Welche Ziele hat die Datenschutzgrundverordnung?

Bantleon: Das neue Recht bringt für die gesamte EU einen einheitlichen Datenschutzstandard und stärkt die Verbraucherrechte. Es gilt immer, wenn Daten von Bürgern aus der EU verarbeitet werden. Der Bußgeldrahmen wurde massiv erhöht. Deshalb müssen auch Facebook und Co. die neuen Spielregeln beachten.



DHZ: Worum geht es im Daten schutz eigentlich und was sind personenbezogene Daten?

Bantleon: Es geht um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Personenbezogene Daten sind Informationen, die Rückschluss auf eine Person zulassen. Also z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, aber auch IP-Adresse, Standort-Daten und das Bildnis einer Person. Handwerksbetriebe sind deshalb gut beraten, nur so viele Daten zu erheben, die wirklich benötigt werden. Das entspricht auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit.



DHZ: Für jede Datenverarbeitung ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Ist daher immer eine Einwilligung der Betroffenen notwendig?

Bantleon: Soweit die Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist, muss keine Einwilligung eingeholt werden. Ein Maler kann die Adresse des Kunden verwenden, um den Auftrag vor Ort auszuführen. Dasselbe gilt etwa für eine Mailadresse, um dem Kunden einen Kostenvoranschlag zu übersenden. Diese gesetzliche Erlaubnis reicht für viele Fälle des betrieblichen Alltags aus.



DHZ: Wann benötigt ein Handwerksbetrieb einen Datenschutzbeauftragten?

Bantleon: Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung befasst sind. Dies sind beispielsweise Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung oder der Personalabteilung. Mitarbeiter, die lediglich Daten zur Ausübung ihrer handwerklichen Tätigkeit benötigen, fallen grundsätzlich nicht darunter. In den meisten Handwerksbetrieben ist damit ein Datenschutzbeauftragter nicht erforderlich.



DHZ: Ist Datenschutz nur Chefsache oder sind auch Mitarbeiter einzubeziehen?

Bantleon: Sensible Mitarbeiter sind die beste Firewall. Daher die Empfehlung an Handwerksunternehmer: Nehmen Sie Ihr Team mit. Ganz konkret: Schaffen Sie Datenschutzrichtlinien in Ihrem Betrieb. Legen Sie die Anforderungen an sichere Passwörter und den Umgang mit IT und Datenträgern fest. Verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Kommunizieren Sie wie mit datenschutzrechtlichen Anfragen und Datenpannen umzugehen ist. Wenn etwa der Firmenlaptop mit personenbezogenen Daten gestohlen wurde, besteht grundsätzlich eine Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden.



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