
Ausdehnung der Lkw-Maut ab Juli 2018 Lkw-Maut
23.04.2018
Ab 1. Juli 2018 werden neben den Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen.
Weiterhin gilt die Lkw-Maut nur für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM), wobei stets der ganze Fahrzeugzug einzubeziehen ist (ggf. mit der zulässigen Masse eines Anhängers). Fahrzeuge der genannten Gewichtsklasse sind mautpflichtig, wenn ihre überwiegende Zweckbestimmung auf den Güterkraftverkehr ausgerichtet ist oder sie konkret für den Gütertransport verwendet werden. Dies trifft für einen Großteil der im Handwerk genutzten Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse zu.
Auswirkungen für das Handwerk finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite des ZDH unter www.zdh.de.