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Frankreich führt wieder Passierscheine einLänderinformation

30.10.2020

 Tipp

Da sich die Bestimmungen zur beruflichen Einreise und zur geschäftlichen Tätigkeit in den europäischen Staaten täglich ändern, melden Sie sich als Handwerksbetrieb vor Beginn einer geschäftlichen Auslandstätigkeit am besten telefonisch bei den Beratern von  Handwerk International Baden-Württemberg.





Passierschein muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden

Im Zuge der verschärften Maßnahmen hat Frankreich wieder Passierscheine eingeführt.

Bei beruflich bedingten Aufenthalten in Frankreich ist wieder ein  justificativ de deplacement professionel unbedingt vom Arbeitsgeber auszufüllen.

Darüber hinaus ist bei privaten Besorgungen unter Angabe des Grundes die  attestation de déplacement derogatoire mitzuführen.