Frankreich führt wieder Passierscheine einLänderinformation
30.10.2020
Tipp
Da sich die Bestimmungen zur beruflichen Einreise und zur geschäftlichen Tätigkeit in den europäischen Staaten täglich ändern, melden Sie sich als Handwerksbetrieb vor Beginn einer geschäftlichen Auslandstätigkeit am besten telefonisch bei den Beratern von Handwerk International Baden-Württemberg.
Passierschein muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden
Im Zuge der verschärften Maßnahmen hat Frankreich wieder Passierscheine eingeführt.
Bei beruflich bedingten Aufenthalten in Frankreich ist wieder ein justificativ de deplacement professionel unbedingt vom Arbeitsgeber auszufüllen.
Darüber hinaus ist bei privaten Besorgungen unter Angabe des Grundes die attestation de déplacement derogatoire mitzuführen.