
Merkblatt der Rechtsberatung hilft Abmahnungen zu vermeidenImpressum jetzt aktualisieren
25.02.2020
Jedes Handwerksunternehmen, das eine Homepage unterhält, auf einer eigenen Internetseite einen Online-Shop betreibt, seine Produkte über Internetplattformen wie Ebay anbietet oder sein Unternehmen bei sozialen Netzwerken wie Facebook einstellt, unterliegt der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, die auch als Impressumspflicht bezeichnet wird.
Auch wer ein rechtssicheres Impressum hat, muss dieses bei Änderungen aktualisieren. Dies ist nun der Fall. Seit Januar 2020 hat sich die Bezeichnung sowie die E-Mail-Adresse der Verbraucherschlichtungsstelle geändert. Diese heißt nun „Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.“ Die Bezeichnung sowie die Mailadresse sind zu aktualisieren. Bei der Verwendung des Begriffs „Geschäftsführer“ ist ebenfalls Vorsicht geboten. Dieser Begriff darf nur in rechtlich korrektem Zusammenhang verwendet werden. Die Bezeichnung „Geschäftsführer“ ist lediglich für den Geschäftsführer einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) zulässig.
Unsere Rechtsberatung stellt Ihnen ein aktualisiertes Merkblatt mit Musterformulierungen zur Verfügung: