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Die Landesregierung führt eine Gründungsprämie für Meisterinnen und Meister im Handwerk einMeistergründungsprämie

Alle Infos zur Antragsstellung

Um hochqualifizierten Fachkräften aus dem Handwerk den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern, erhalten Jungmeisterinnen und Jungmeister eine Gründungsprämie in Höhe von bis zu 10.000 Euro vom Land Baden-Württemberg. Damit soll die Bedeutung einer handwerklichen Betriebsgründung für Wirtschaft und Gesellschaft gewürdigt werden. Die Prämie kann seit dem 1. Dezember 2020 beantragt werden.



Hinweis!

Die Meistergründungsprämie ist nicht zu verwechseln mit der  Meisterprämie.




Einen Antrag kann in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung gestellt werden:

  • Die Jungmeister*innen können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen.
  • Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister*innen verdoppelt sich die Förderung.
  • Die Förderung ist standortbezogen. Das heißt: Auch Meister*innen, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind förderfähig.

Die Meistergründungsprämie ist als Tilgungszuschuss in den Programmen  Startfinanzierung 80 und  Gründungsfinanzierung der L-Bank gedacht:

  • Der Zuschuss beträgt 10% und kann bis maximal 10.000 € gewährt werden. Bzgl. einer Obergrenze gelten die jeweiligen Konditionen der o.g. Förderprogramme.
  • Bei Teamgründungen kann jede antragsberechtigte Person die Prämie erhalten. 
  • Wird für die Teamgründung nur ein Darlehen für das Unternehmen beantragt, erhöht sich der Tilgungszuschuss entsprechend.
  • Der Gründungs- oder Nachfolgebetrieb muss ein Handwerksbetrieb gemäß HwO, Anlagen A und B1 (zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk) sein.
  • Handwerksfremde Gründungen durch Handwerksmeister*innen (auch Unternehmen der Anlage B2, „handwerksähnliche Berufe“) werden nicht akzeptiert.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgte Gründungsberatung – zum Beispiel durch einen Beratungstermin bei uns.

Die Jungmeister*innen beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der unterschriebene Förderantrag muss spätestens 24 Monate nach der bestandenen Meisterprüfung bei der L-Bank vorliegen.

Bei Antragstellung muss man eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllt sind: 

  • Für diese Bestätigung erhalten Jungmeister*innen im Rahmen der Beantragung von Ihrer Hausbank ein Formular.
  • Dieses Formular legen sie bei uns vor.
  • Unsere betriebswirtschaftlichen Fachleute prüfen die Angaben und händigen die Bestätigung anschließend wieder aus. 
  • Die Hausbank leitet die Bestätigung abschließend zusammen mit den anderen Antragsunterlagen an die L-Bank weiter.
 



Merkblätter der L-Bank

 L-Bank: Merkblatt und Informationen zur Gründungsfinanzierung
 L-Bank: Merkblatt und Informationen zur Startfinanzierung 80




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Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
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