In Frankreich ab sofort wieder möglich Grenzüberschreitende Dienstleistungen
02.06.2020
Mit dem Runderlass 6171/SG vom 20. Mai ist es für ausländische Handwerksunternehmen wieder möglich, grenzüberschreitende Dienstleistungen in Frankreich zu erbringen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zwingend erforderlich sind und einen unaufschiebbaren Charakter aufweisen.
Gerade für zahlreiche Handwerksbetriebe in den Grenzregionen zu Frankreich ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. Seit Wochen war das so wichtige Auslandsgeschäft mit Frankreich komplett zum Erliegen gekommen, die Berater von Handwerk International Baden-Württemberg und den Handwerkskammern mussten den vielen anfragenden Betrieben von der Entsendung nach Frankreich und vor allem in die stark betroffenen Nachbarregionen Elsass und Lothringen kategorisch abraten. Umso bedeutender ist nun diese erste Lockerung.
„Aus unserer Sicht sind Grenzöffnungen nicht nur vertretbar, sondern für die Existenz vieler Unternehmen in Grenzregionen essentiell notwendig“, plädiert auch Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold für eine Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs.
Mehr Informationen zu den Grenz- und Einreiseregelungen in der EU auf www.handwerk-international.de/artikel/corona-grenzverkehr-in-der-eu-105,0,135.html.