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Ab sofort und bis Ende November 2022 können Maßnahmen, die zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung beitragen, wieder eine Förderung erhalten. Förderungen über Klimaschutz-Plus wieder möglich

06.07.2021

Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung in Nichtwohngebäuden und der Einsatz regenerativer Energien. 

 

Folgende Maßnahmen sind konkret förderfähig:

1. Erneuerung von Heizungsanlagen

2. baulicher Wärmeschutz

3. Sanierung von Lüftungsanlagen sowie,

 

nur in Kombination mit 1. o. 2.

4. Einsatz von Holzpelletheizungen

5. Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen

6. Einsatz von Wärmepumpen

7. Einsatz von Solarthermie­Anlagen

8. Abwärmeauskopplung

 

Der Zuschuss zu diesen Maßnahmen beträgt grundsätzlich 50 € pro eingesparter Tonne CO2, maximaler Grundfördersatz sind 30 % der zuschussfähigen Kosten; letztere müssen mindestens 3.000 € betragen. Über die Erfüllung weiterer Kriterien ist eine Erhöhung des Zuschusses auf bis zu 50 % möglich.  Durch eine Änderung des Förderprogramms ist es möglich, dass die Antragssteller auch schon vor dem Zugang des Bewilligungsbescheids mit einer Fördermaßnahme beginnen können.

 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeiten der Bezuschussung von Beratung zu Abwärmenutzung, zum Contracting oder zu einer BHKW-Begleitberatung. 

 



 

Ansprechperson

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

Tel. 0721 1600-162

Kontaktformular



 

Weitere Infos

 um.baden-wuerttemberg.de