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Programm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" am 1. März gestartetFörderung Solarstromspeicher

12.03.2018

Mit dem Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ soll der Bau von zusätzlichen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gefördert und die Belastung der Verteilnetze gesenkt werden.

 

Das Land Baden-Württemberg fördert die Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage.

Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung gefördert.

Für jede PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System begrenzt. Es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert. Sie sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Auch die PV-Anlage, die zusammen mit dem Batteriespeicher betrieben wird, muss in Baden-Württemberg errichtet werden.

 

Speicher mit PV-Anlage mit bis zu 30 kWp:

2018: 300 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 600 Euro, maximale Förderhöhe: 7.500 Euro

2019: 200 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 400 Euro, maximale Förderhöhe: 5.000 Euro

 

Speicher mit PV-Anlage mit mehr als 30 kWp:

2018: 400 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 7.500 Euro, maximale Förderhöhe: 60.000 Euro

2019: 300 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 5.000 Euro, maximale Förderhöhe: 45.000 Euro

 

Weitere Informationen und Details zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums und der L-Bank:

 https://um.baden-wuerttemberg.de

 https://www.l-bank.de



 Kontakt

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

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