
Programm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" am 1. März gestartetFörderung Solarstromspeicher
12.03.2018
Mit dem Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ soll der Bau von zusätzlichen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gefördert und die Belastung der Verteilnetze gesenkt werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Investition in einen stationären, netzdienlichen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage.
Es werden sowohl „Heimspeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak (kWp) Leistung als auch „Gewerbespeicher“ in Verbindung mit einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung gefördert.
Für jede PV-Anlage ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein System begrenzt. Es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert. Sie sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Auch die PV-Anlage, die zusammen mit dem Batteriespeicher betrieben wird, muss in Baden-Württemberg errichtet werden.
Speicher mit PV-Anlage mit bis zu 30 kWp:
2018: 300 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 600 Euro, maximale Förderhöhe: 7.500 Euro
2019: 200 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 400 Euro, maximale Förderhöhe: 5.000 Euro
Speicher mit PV-Anlage mit mehr als 30 kWp:
2018: 400 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 7.500 Euro, maximale Förderhöhe: 60.000 Euro
2019: 300 Euro/kWh, minimale Förderhöhe: 5.000 Euro, maximale Förderhöhe: 45.000 Euro
Weitere Informationen und Details zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums und der L-Bank:
https://um.baden-wuerttemberg.de
Kontakt
Geschäftsbereich WirtschaftsförderungUnternehmensberatung - Umwelt
Tel. 0721 1600-162