
Beantragung über die BWHM GmbHFörderprogramm Krisenberatung Energiekostenentlastung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aus Baden-Württemberg, welche die KMU-Kriterien sowie De-minimis-Regelung erfüllen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges und der Enerigekostenbelastungen betroffen sind.
Konditionen
- die Beratung ist kostenlos, lediglich die Umsatzsteuer muss vom Betrieb getragen werden
- Max. 4 Beratungstage können beantragt werden
- Das Projekt endet zum 30.06.2023
Sonstiges
- Wiederholte Antragsstellung ist ausgeschlossen
Beispielhafte Beratungsschwerpunkte
- Erhebung der Ist-Situation im Betrieb
- Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen
- Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung
- Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit der L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank
- Vorbereitung und Begleitung von Bankengesprächen
- Beantragung von geeigneten Fördermitteln
- Begleitung des Krisenmanagements
- Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen
- Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus (z.B. kurzfristige Anpassung des Produkt-/ Leistungsportfolios an die veränderten Gegebenheiten, Unterstützung bei der Suche nach alternativen Energieversorgern und Sicherung der Konditionen)
- Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung
Ansprechpartner*in für das Förderprogramm sind:
Karin Pfisterer
pfisterer@bwhm-beratung.de
Telefon 0711 263709-152
Rafael Maier
maier@bwhm-beratung.de
Telefon 0711 263709-151
Weitere Informationen auch auf www.bwhm-beratung.de/krisen.
Veröffentlicht am 30.01.2023.