Mann am Schreibtisch macht Berechnungen zum Thema Sparen, Energie, Heizkosten und Umwelt.
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Beantragung über die BWHM GmbHFörderprogramm Krisenberatung Energiekostenentlastung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aus Baden-Württemberg, welche die KMU-Kriterien sowie De-minimis-Regelung erfüllen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges und der Enerigekostenbelastungen betroffen sind.

 

Konditionen

  • die Beratung ist kostenlos, lediglich die Umsatzsteuer muss vom Betrieb getragen werden
  • Max. 4 Beratungstage können beantragt werden
  • Das Projekt endet zum 30.06.2023

 

Sonstiges

  • Wiederholte Antragsstellung ist ausgeschlossen

 

Beispielhafte Beratungsschwerpunkte

  • Erhebung der Ist-Situation im Betrieb
  • Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen
  • Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung
  • Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit der L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankengesprächen
  • Beantragung von geeigneten Fördermitteln
  • Begleitung des Krisenmanagements
  • Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen
  • Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus (z.B. kurzfristige Anpassung des Produkt-/ Leistungsportfolios an die veränderten Gegebenheiten, Unterstützung bei der Suche nach alternativen Energieversorgern und Sicherung der Konditionen)
  • Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung

 

Ansprechpartner*in für das Förderprogramm sind:

Karin Pfisterer
pfisterer@bwhm-beratung.de
Telefon 0711 263709-152

Rafael Maier
maier@bwhm-beratung.de
Telefon 0711 263709-151

 

Weitere Informationen auch auf  www.bwhm-beratung.de/krisen.








Veröffentlicht am 30.01.2023.