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Zielgruppe Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern Förderprogramm "Ausbildungsbereitschaft stärken"

22.06.2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg weist auf das neue Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeiter/innen stärken“ hin.

Es ist zur Unterstützung von Kleinstbetrieben bei der betrieblichen Ausbildung gedacht. Antragsberechtigt sind laut Ministerium Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die bis zu neun lohnsteuerpflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Ein antragsberechtigtes Unternehmen muss einen Ausbildungsvertrag in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zwischen 1. August 2021 und dem 10. Oktober 2022 abgeschlossen haben. Der Ausbildungsvertrag muss von der zuständigen Stelle im Ausbildungsverzeichnis eingetragen sein.

Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt sind und deren reguläre Fortsetzung geplant ist, wenn sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die/der Auszubildende dies schriftlich bestätigen.

Der Zuschuss beträgt laut Ministerium 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.



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