
Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Entsorgung von HBCD-haltigen DämmstoffenEntsorgung von Dämmstoffen möglich
24.10.2016
Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Erlass die Rahmenbedingungen klargestellt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können.
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) und die betroffenen Fachverbände hatten sich im Vorfeld an Umweltminister Franz Untersteller gewandt, um dem Entsorgungsnotstand Abhilfe zu schaffen. Die Lösung sieht vor, dass die Hausmüllverbrennungsanlagen ohne zusätzliche Änderungsgenehmigung auch weiterhin die Dämmstoffe annehmen dürfen.