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Neuer Mindestentgelt-Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärtElektrohandwerk

12.09.2016

Ab dem 1. August 2016 beträgt der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk 10,35 Euro (West) bzw. 9,85 Euro (Ost, einschließlich Berlin) pro Stunde und erhöht sich ab 1. Januar 2017 auf 10,65 Euro (West) bzw. 10,40 Euro (Ost, einschließlich Berlin) pro Stunde. Er beträgt ab 1. Januar 2018 bundeseinheitlich 10,95 Euro pro Stunde und steigt ab 1. Januar 2019 auf 11,40 Euro pro Stunde. Mindestens gilt das tarifliche Mindestentgelt des Arbeitsorts.

Neu ist auch, dass der allgemeinverbindliche Tarifvertrag einen Fälligkeitsstichtag vorsieht: Der Branchenmindestlohn ist zum Zeitpunkt der arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeit zu zahlen, spätestens aber am 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in welchem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Weitere Informationen in unseren Dwonloads unten.