Titelbild Corona Fleischer Metzger
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Nach den Vorfällen in der Fleischindustrie hat das Land eine Sonder-Corona-Verordnung erlassen. Sie wirkt sich auch auf Metzgereien aus.Corona: Was gilt für Fleischer in Baden-Württemberg?

Diese Handwerksbetriebe sind betroffen

Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine gemeinsame Corona-Verordnung zu Arbeits- und Hygienebedingungen in Schlachtbetrieben erlassen.



Die Verordnung tritt zum 14. Juli 2020 in Kraft und gilt für:

  • alle Arten von Schlacht- und Zerlegungsbetrieben,
  • alle Arten von Fleischverarbeitungsbetrieben,
  • alle Arten von Wildbearbeitungsbetrieben und
  • sonstige Betriebe, die Lebensmittel aus unverarbeitetem Fleisch herstellen oder behandeln.


Auch das „normale“ Metzgerhandwerk ist betroffen, sofern Betriebsstätten mit mehr als 30 Beschäftigten im Schlacht- und Zerlegebereich bestehen.



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 Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung




Gemäß der definierten Ausnahmeregelungen (§ 7) sind in kleineren und rein fleischverarbeitenden Fleischereien vor allem die Vorgaben zu Abstandsregel (§ 2) und Mund-Nasen-Bedeckung (§ 3) zu beachten.

Die Landesregierung bietet auf einer  Sonderseite einen transparenten Überblick.

 Ein Interview mit Fleischerverbandspräsident Herbert Dohrmann finden Sie in der  DHZ.