Corona-Soforthilfe: L-Bank bittet um Rückmeldung

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Corona-Soforthilfe: L-Bank bittet um Rückmeldung

Haben Sie in den vergangenen Tagen ein Schreiben der L-Bank zur Soforthilfe erhalten? Dann erfahren Sie hier, was nun zu tun ist und wer bei Fragen weiterhilft. Handwerksbetriebe und Soloselbstständige, die 2020 die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben, werden derzeit per Post angeschrieben.
In dem Brief bittet die L-Bank die Soforthilfe-Empfänger um die Angabe einiger weiterer Informationen. Außerdem müssen Sie im Rückmeldeverfahren angeben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt.

 

Um die Rückmeldung möglichst einfach zu halten, wurde ein Online-Portal bereitgestellt.
Die Zugangsdaten sind im Schreiben enthalten. 

 

Sie müssen sich bis zum 16. Januar 2022 zurückmelden.

 

Muss eine Rückzahlung erfolgen, erhalten Sie von der L-Bank einen Bescheid, der voraussichtlich im Frühjahr 2022 verschickt wird. Warten Sie diesen Bescheid unbedingt ab und leisten Sie vorher keine Rückzahlung.

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die L-Bank-Hotline:

 0721 150-1770

rueckmeldeverfahren-soforthilfe@l-bank.de

 

Weitere Informationen, eine Berechnungshilfe und eine FAQ-Liste finden Sie im
Internetangebot der L-Bank: https://www.l-bank.de/corso/uebersichtsseite-datennacherhebung.html

 

Allgemeine Unterstützung bei Fragen zur Soforthilfe bieten auch unsere Berater unter der Rufnummer 0721 1600-333.