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Das Soforthilfeprogramm für Betriebe endet am 31. Mai.Corona-Soforthilfe

29.05.2020

Was geschieht mit offenen Anträgen auf Soforthilfe?

Das Corona-Soforthilfeprogramm für Betriebe endet am Pfingstsonntag, den 31. Mai 2020.

Alle vollständig eingereichten Anträge auf Soforthilfe, die bis zum 31. Mai um 24 Uhr über das Upload-Portal für Betriebe bei uns eingereicht werden, werden abschließend von unserem Team bearbeitet und zur finalen Prüfung an die L-Bank weitergegeben.



Anträge, die bis zum 31. Mai nicht vollumfänglich und ausreichend gestellt wurden, müssen wir leider mit negativer Empfehlung an die L-Bank weiterleiten. Dort werden diese als unvollständig abgelehnt.

Für Betriebe besteht eine Widerspruchsmöglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid: Sie können Ihren Antrag korrigieren und dem Widerspruch wird ggf. durch Entscheidung der L-Bank abgeholfen.

Das Upload-Portal für Betriebe wird am 31. Mai 2020 um 24 Uhr abgeschaltet.

Eine Antragstellung auf Corona-Soforthilfe ist ab dem Pfingstmontag nicht mehr möglich.

 



Nachfolgeprogramm zur Soforthilfe

Das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie führt dazu, dass die laufenden Einnahmen vieler Betriebe auch weiterhin unter den laufenden Kosten liegen. Bund und Länder stimmen sich daher momentan zu einem branchenübergreifenden Nachfolgeprogramm zur Soforthilfe ab, das auch Handwerksbetriebe nutzen können.

Konkrete Informationen für den Start und die Konditionen liegen uns derzeitig aber noch nicht vor.