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Anträge können ab sofort gestellt werdenCorona-Novemberhilfe jetzt beantragen



Antrag Soloselbständige

 Antrag mit prüfendem Dritten



Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.



Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.



Erleichterungen für Soloselbstständige

Soloselbständige können einen Direktantrag ohne Einbindung von prüfenden Dritten stellen, wenn alle der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:

  • Es handelt sich beim Antragsteller um einen Soloselbständigen im Sinne der Novemberhilfe, das heißt zum Stichtag 29. Februar 2020 wurde weniger als ein Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigt.
  • Die Höhe der zu beantragenden Novemberhilfe beträgt höchstens 5.000 Euro.
  • Der Antragsteller hat nicht bereits Leistungen aus der Überbrückungshilfe (I oder II) beantragt.

Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.





Antrag mit prüfendem Dritten

Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Soloselbständigen beauftragen bitte einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen.

 



Bei Rückfragen:

 0721 1600-333