
Landesregierung verordnet die Schließung von Friseursalons und Kosmetikstudios.Corona: Friseure und Kosmetiker müssen schließen
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Soforthilfe der Landesregierung
21.03.2020
Maßnahmen greifen am 21. März 2020
Die baden-württembergische Landesregierung hat am 17. März per Corona-Verordnung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, mit denen die Ausbreitung desCoronavirus eingedämmt werden soll.
Waren Friseursalons in dieser Verordnung zunächst von Betriebsschließungen ausdrücklich ausgenommen, herrschte bei Kosmetikstudios und Nagelstudios noch rechtliche Unsicherheit. Nun wurden die Maßnahmen durch die zweite Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung am 20. März deutlich verschärft.
Die Auswirkungen für das Gesundheitshandwerk sind gravierend:
Friseurbetriebe müssen nach der Verordnung ab dem 21. März 2020 ebenso schließen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios und Sonnenstudios.
Wann diese Betriebe wieder öffnen dürfen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Gesundheitshandwerker stehen durch die Schließungen vor großen Herausforderungen und einer ganzen Reihe an Fragen.
Unsere Betriebsberater bieten Ihnen Hilfestellung.
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