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Zuschussvariante gestartetBundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

12.02.2021

Am 01.01.2021 ist zunächst die Zuschussvariante der BEG-Einzelmaßnahmen (BEGEM) gestartet. Die entsprechenden Anträge können beim BAFA gestellt werden.

Die BEG-Einzelmaßnahmen lösen die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.

 

Die Einzelmaßnahmen und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und des APEE wurden bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht, während die BEG-Richtlinien für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erst zum 01.07.2021 in Kraft treten und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Daher können bis zum 30.06.2021 Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW beantragt werden. Durch diesen nahtlosen Übergang der Förderprogramme soll vermieden werden, dass durch die Umstellung eine Förderlücke entsteht.

Weitere Informationen zum BEG-Start finden Sie auf der  BAFA-Seite.

 

Für unsere Handwerksbetriebe hat es wichtige Änderungen gegeben:

  • Die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen wurde auf Nichtwohngebäude erweitert.
  • Seit 1. Januar 2021 werden nun auch wieder hocheffiziente Beleuchtungsanlagen gefördert.
  • Änderungen im Förderverfahren: Bisher musste beim Tausch einer Heizungsanlage ein in der Dena Energie-Effizienz-Expertenliste eingetragener Berater die Einhaltung der Förderkriterien bestätigen. Seit 1. Januar 2021 reicht hier nun die Fachunternehmererklärung des installierenden Unternehmens und die Bestätigung für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs.

Weitere Informationen unter  www.bafa.de.

Kontakt

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

Tel. 0721 1600-162

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