09.06.2026: Merkblatt zur Nebentätigkeit überarbeitetNebenerwerb im Handwerk
Unser Merkblatt zur Nebentätigkeit gibt Ihnen einen Überblick, ob die geplante nebenberufliche Selbständigkeit mit Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis vereinbar ist.
Unser Merkblatt zur Nebentätigkeit gibt Ihnen einen Überblick, ob die geplante nebenberufliche Selbständigkeit mit Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis vereinbar ist.
Im Laufe des Jahres werden neue EU-Beschlüsse umgesetzt. Hier haben wir die Neuerungen zusammengefasst.
Durch das Steueränderungsgesetz 2025 wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19% auf 7% abgesenkt.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmer über wesentliche Vertragsbedingungen form- und fristgerecht zu informieren.
Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum.
Mit dem baldigen Geltungsbeginn der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024, welche die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird, werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen.
Der Informationsbedarf der Handwerksbetriebe im Umgang mit der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist weiterhin hoch.
Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen oder Verbrauchern müssen nicht zwingend vor Gericht ausgetragen werden.
Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wurde das Telemediengesetz (TMG) ersetzt.
Ab 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht ausgeweitet, wodurch auch Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen einbezogen werden.