18.02.2025: Überblick über das NachweisgesetzPraxis-Arbeitsrecht
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmer über wesentliche Vertragsbedingungen form- und fristgerecht zu informieren.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmer über wesentliche Vertragsbedingungen form- und fristgerecht zu informieren.
Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum.
Mit dem baldigen Geltungsbeginn der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024, welche die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird, werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen.
Der Informationsbedarf der Handwerksbetriebe im Umgang mit der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist weiterhin hoch.
Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen oder Verbrauchern müssen nicht zwingend vor Gericht ausgetragen werden.
Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wurde das Telemediengesetz (TMG) ersetzt.
Ab 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht ausgeweitet, wodurch auch Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen einbezogen werden.
Die neue Vollversammlung ist offiziell gewählt und kommt am 26. November zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden.
Der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) stellt ein aktualisiertes ZDH-Praxis Arbeitsrecht zum Thema „Arbeitsrechtliche Fragen bei Naturkatastrophen“ zur Verfügung.