16.09.2026: Verstärkt im Fokus bei RechtsstreitigkeitenWiderrufsrecht bei Verträgen
Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Karlsruhe empfiehlt, das Zustandekommen vom Vertrag, angefangen von der Kontaktaufnahme, dem Vororttermin bis hin zur Auftragsbestätigung, zu dokumentieren und am besten im schriftlichen Angebot als Vorbemerkung zum Bauvorhaben aufzuführen.