Berufe A-Z - Hochbaufacharbeiter (m/w/d)
Du willst hoch hinaus? Dann bist du der Richtige für diesen Job. Du arbeitest auf unterschiedlichen Baustellen, um entweder neue Gebäude zu bauen oder bestehende Gebäude instand zu setzen, zu sanieren oder zu modernisieren. Gemeinsam ist deinen Einsatzorten, dass sie in die Höhe ragen. Das sind zum Beispiel Wohnhäuser, Bürogebäude oder Lagerhallen.
Auf der Höhe durch Erfahrung und Technik
Dein Arbeitsalltag ist äußerst abwechslungsreich. Hochbaufacharbeiter richten Baustellen ein und sichern sie. Sie stellen Bewehrungen her, bedienen Vermessungsgeräte, erstellen Skizzen und setzen Fertigteile ein. Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl eines von drei Schwerpunkten.
Wer sich für Maurerarbeiten entscheidet, baut Wände, bringt Wärmedämmungen an, stellt Estriche her und betoniert Decken. Im Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten dreht sich alles um diesen Baustoff: Du baust Schalungen auf und ab, bringst Beton ein, verdichtest und bearbeitest ihn nach. Entscheidest du dich für Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten, errichtest du Mauerwerk für Feuerungsanlagen, Abzugsschächte und Schornsteine und baust Dämmstoffe ein.
Hochbaufacharbeiter sind vor allem in Betrieben der Baubranche tätig: in Hochbauunternehmen, im Betonbau oder im Schornstein- und Industrieofenbau. Darüber hinaus werden sie in Isolier- oder Fassadenbauunternehmen beschäftigt.
Die Karriereleiter hochsteigen
Hochbaufacharbeiter ist man bereits nach zweijähriger Lehrzeit. Du willst noch höher hinaus? Nach einem weiteren Jahr kannst du die Gesellenprüfung, zum Beispiel als Maurer, als Beton- und Stahlbetonbauer oder als Feuerungs- und Schornsteinbauer ablegen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 920,00 € |
2. Lehrjahr: | 1230,00 € |
Berufsbeschreibung
Inhalte der Ausbildung findet man unter handwerk.de.
ACHTUNG!
Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
In einigen Gewerken wird das 1. Lehrjahr durch die Berufsfachschule ersetzt. Damit entfällt die oben genannte Vergütung für das 1. Lehrjahr.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Lehrstellen/Praktika
Freie Praktikumsplätze
Wir beraten euch gerne!
Für Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Für Baden-Baden/Landkreis Rastatt
Für Pforzheim/Enzkreis
Carsten Buderer
Leitung Bereich Recht
Leitung Außenstelle Nordschwarzwald
(Pforzheim/Enzkreis/Calw)
Fax 0721 1600-59131