Neue Regeln seit August 2026KI-Kennzeichnungspflicht: Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des EU AI Acts. Dazu gehören neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Relevant wird die Kennzeichnung vor allem dort, wo Kunden mit KI interagieren oder bestimmte künstlich erzeugte Inhalte veröffentlicht werden.

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Wann muss KI gekennzeichnet werden?

Mögliche Beispielsituationen aus dem Betriebsalltag:

  1. KI-Chatbots im Kundenkontakt: Wenn ein Chatbot auf der Website oder am Telefon selbstständig mit Kunden kommuniziert, müssen diese erkennen, dass sie mit einer KI sprechen, nicht mit einem Menschen.
  2. Deepfakes (täuschend echte KI-Bilder, -Videos, -Audio): Werden realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audiodateien erzeugt oder manipuliert, die Personen, Orte oder Situationen zeigen, die so nicht existieren, muss dies klar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung sollte direkt im Bild sichtbar sein (z. B. als Icon oder Hinweis „KI-generiert“).
  3. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Werden Texte zu Politik, Gesundheit oder Sicherheit vollständig ohne menschliche Prüfung veröffentlicht, kann eine Kennzeichnungspflicht bestehen. Bei redaktioneller Kontrolle durch eine Person entfällt diese Pflicht.

Wann muss NICHT gekennzeichnet werden?

Die bloße KI-Nutzung als Hilfsmittel löst keine Kennzeichnungspflicht aus:

  • KI hilft bei Formulierung, Rechtschreibung oder Ideenfindung
  • Mitarbeiter prüft und veröffentlicht den Text selbst
  • Normale Bildbearbeitung ohne tiefgreifende KI-Manipulation

Was sollten Betriebe jetzt tun?

Kurzer Selbstcheck:

  • Nutzen wir KI-Chatbots im Kundenkontakt? Dies ist kennzeichnungspflichtig.
  • Veröffentlichen wir täuschend echte KI-Bilder oder -Videos? Auch diese sind kennzeichnungspflichtig.
  • Nutzen wir KI nur als Schreibhilfe oder für interne Zwecke? Hier besteht keine Kennzeichnungspflicht.

Wichtig: Auch Software mit integrierten KI-Funktionen (Website-Tools, Buchhaltungsprogramme etc.) kann betroffen sein, nicht nur ChatGPT, Gemini oder Co.

Technische Kennzeichnung: Neben dem sichtbaren Hinweis müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markiert werden (Metadaten oder digitales Wasserzeichen). Für bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

Mehr zum EU AI Act: Grundlagen und weitere Anforderungen finden Sie im Beitrag  Der EU AI Act – Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

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