Start des Verfahrens erst 2027 erwartetRückzahlung der Corona-Soforthilfen verzögert sich
Unternehmen und Selbstständige müssen weiter auf die Rückzahlung zu Unrecht zurückgeforderter Corona-Soforthilfen warten.
Unternehmen und Selbstständige müssen weiter auf die Rückzahlung zu Unrecht zurückgeforderter Corona-Soforthilfen warten.
Das Antragsverfahren soll voraussichtlich erst 2027 starten.
Die Rückzahlung zu Unrecht zurückgeforderter Corona-Soforthilfen wird sich weiter verzögern. Das Antragsverfahren wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nicht mehr in diesem Jahr beginnen.
Grund dafür ist, dass die L-Bank erst Ende Juni mit der Umsetzung des im Februar beschlossenen Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetzes beauftragt wurde. Für die technische und personelle Abwicklung des Verfahrens muss zunächst ein externer Dienstleister europaweit ausgeschrieben werden.
Antragsportal noch nicht verfügbar
Wann das digitale Antragsportal freigeschaltet wird, steht derzeit noch nicht fest. Erst nach dessen Start können betroffene Unternehmen und Selbstständige ihre Rückerstattungsansprüche geltend machen. Nach der Freischaltung bleibt dafür ein Zeitraum von sechs Monaten.
Das Gesetz richtet sich an Betriebe, die Corona-Soforthilfen auf Grundlage der ersten Landesrichtlinie aus dem März 2020 erhalten und später zurückgezahlt haben, obwohl die Rückforderung nachträglich als unrechtmäßig bewertet wurde.
Bearbeitungsdauer weiter offen
Auch zur Dauer der Bearbeitung einzelner Anträge gibt es bislang keine Angaben. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums hängt dies unter anderem davon ab, in welchem Umfang das Verfahren automatisiert abgewickelt werden kann.
Betroffene Unternehmen sollten die weiteren Informationen des Wirtschaftsministeriums und der L-Bank im Blick behalten. Über den Start des Antragsverfahrens wird gesondert informiert.
Quelle: HANDWERK BW