Wann brauchen Betriebe Sachkunde nach ChemKlimaschutzV?Klimaanlagen & Wärmepumpen einbauen

Seit dem 17. April 2026 gelten mit der neuen Chemikalien‑Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) aktualisierte Anforderungen für Tätigkeiten an Klima‑, Kälte‑ und Wärmepumpenanlagen.

Handwerker installiert eine Klimaanlage.
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Sie sind Handwerksbetrieb, z.B. SHK-Betrieb oder Elektrofachbetrieb, und möchten künftig auch Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren, anschließen oder warten?

Viele Handwerksbetriebe kommen erst durch konkrete Kundenanfragen mit dem Thema in Berührung und merken, dass es im Umgang mit Kältemitteln nicht nur um Technik, sondern auch um rechtliche Vorgaben geht.

Spätestens dann stellt sich die Frage, ob dafür eine Sachkundebescheinigung nach Chemikalien Klimaschutz-Verordnung oder sogar eine Betriebszertifizierung erforderlich sind.



Seit dem 17. April 2026 gelten mit der neuen Chemikalien‑Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) aktualisierte Anforderungen für Tätigkeiten an Klima‑, Kälte‑ und Wärmepumpenanlagen.

Die ChemKlimaschutzV setzt die europäischen Anforderungen an Sachkunde und Zertifizierung für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen um. Mit der neuen F‑Gas‑Verordnung und der Durchführungsverordnung 2024/2215 wurden die Sachkundepflichten inhaltlich erweitert:
Die Zertifikate A1 und A2 erfassen neben fluorierten Kältemitteln auch bestimmte alternative Kältemittel wie Propan (R290), CO₂ und Ammoniak.

Wer an Klima‑ oder Wärmepumpenanlagen mit Propan arbeitet, benötigt daher in der Regel ebenfalls eine entsprechende Sachkunde (z. B. A1), auch wenn die stofflichen Betreiberpflichten der F‑Gas‑Regelungen weiterhin primär an fluorierte Treibhausgase anknüpfen.



Betroffen sind insbesondere Handwerksbetriebe, die solche Anlagen installieren, warten, instandhalten oder auf Dichtheit prüfen.

Das beigefügte Merkblatt gibt einen kompakten Überblick darüber, wann eine persönliche Sachkunde erforderlich ist, wann zusätzlich eine Betriebszertifizierung zu prüfen ist und welche Punkte Betriebe – etwa aus dem SHK‑ oder Elektrobereich – vor Aufnahme solcher Tätigkeiten beachten sollten.



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