Erleichterungen für Friseursalons, Kosmetikstudios und FußpflegerCorona-Regeln: Was für Friseursalons, Kosmetikstudios aktuell gilt
Für Kunden von Friseursalons, Kosmetik- und Fußpflegestudios gelten grundsätzlich die Erleichterungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Unabhängig davon können Betriebsinhaberinnen und -inhaber für ihren Salon bzw. Studio individuelle Regelungen festlegen.
Bitte beachten Sie, dass durch die Berufsgenossenschaft eine verbindliche Arbeitsschutzverordnung für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht wurde.
Demnach besteht für Sie und Ihre Mitarbeitenden die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei gesichtsnahen Dienstleistungen besteht weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die aktuelle Regelung finden Sie unter:
Aktuelle Verordnung
Aktuelle Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
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