Jetzt für den Sommer 2020 beantragenVorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
29.01.2020
Auszubildende, die ihre Lehre normalerweise zwischen dem 01.10.2020 und 31.03.2021 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eine Gesellenprüfung ablegen.
Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsre-levanten Fächern von mindestens 2,4,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Zu einer Prüfung in einem Handwerksberuf kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann - die sogenannte Externenprüfung.
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. März 2020 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter www.hwk-karlsruhe.de/innungen.
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Alexander Fenzl
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - Leitung
Wirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne