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Anträge für den Winter 2019/20Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

21.06.2019

Auszubildende, die ihre Lehre formal zwischen dem 01.04.2020 und 30.09.2020 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eine Gesellenprüfung ablegen. Drauf weist die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer hin.



Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis
    in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4.
  • Ein Notendurchschnitt der Zwischenprüfung von mindestens 2,4.
  • Die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Prüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
  • Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
  • Die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
  • Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

 

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).

 

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2019 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

 

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter www.hwk-karlsruhe.de/innungen.



Bei Rückfragen zum Thema:

Team Gesellenprüfung

Tel. 0721 1600-150



Bei redaktionellen Rückfragen

Alexander Fenzl
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - Leitung
Wirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne

Tel. 0721 1600-116

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