Prüfung Stift Gesellen Weiterbildung
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Anträge für den Winter 2017/18Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

29.06.2016

Auszubildende, die ihre Lehre formal zwischen dem 01.04.2018 und 30.09.2018 beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig eine Gesellenprüfung ablegen. Drauf weist die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer hin.



Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4
  • Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellenprüfung von mindestens 2,4
  • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können
  • Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,
  • Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
  • die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten

 

Auch zur Prüfung kann zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (Externenprüfung).

 

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2017 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

 

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter www.hwk-karlsruhe.de/innungen.



Bei Rückfragen zum Thema:

Eva Sitter
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Gesellenprüfung

Tel. 0721 1600-151

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