Jetzt für den Winter 2025 / 2026 beantragen Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.04.2026 und 30.09.2026 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellen-/Abschlussprüfung ablegen.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. Bereichen von mindestens 2,4,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen-/Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Ebenfalls zur Prüfung kann zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).
Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2025 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Geschäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.