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Bitte wählen Sie aus unserer Berufeliste den Beruf aus, mit dem wir Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation vergleichen sollen.
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Sie möchten bei der Handwerkskammer Karlsruhe einen Antrag auf die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation stellen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens kann es hilfreich sein, wenn wir Ihre Daten im Einzelfall an andere Handwerkskammern oder an Behörden oder Stellen des Staates, in welchem Sie Ihre Qualifikation bzw. Ihren Abschluss erworben haben, weiterleiten.
Dies geschieht ausschließlich, wenn dies zur Beschleunigung des Verfahrens (etwa zur Prüfung vorgelegter Dokumente) beiträgt. Sofern Sie Ihre Qualifikation bzw. Ihren Abschluss in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworben haben, bedeutet dies, dass Ihre Daten an Stellen in diesem Staat außerhalb des EWR bzw. der Schweiz weitergegeben werden. Hier kann ein der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau ggf. nicht gewährleistet werden.
Die Grundlage dieses Datentransfers ist Ihre Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO).
Die Weitergabe erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Sofern Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, geben wir Ihre Daten nicht an diese Stellen weiter.
Eine unter Umständen durch die Weitergabe mögliche Beschleunigung des Verfahrens ist sodann nicht möglich.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen nach Art. 13, 14 DSGVO, welche als PDF-Dokument am Ende unserer → Datenschutzerklärung hinterlegt sind.