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Bis 31. März 2023 verlängert Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

23.11.2022

Nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung weiter gebraucht.

Daher soll sie nicht, wie ursprünglich beschlossen, zum 30. November 2022 auslaufen, sondern sie wird bis zum 31. März 2023 verlängert.

 

Es gilt also weiterhin: Versicherte mit einer leichten Atemwegserkrankung können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten.

 

Die Pressemitteilung zu dem Beschluss des G-BA nebst Begründung wurde am 17.11.2022 veröffentlicht und ist zu finden unter  www.g-ba.de.

 

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