Der Antrag muss heute noch an die Krankenkassen gerichtet werden.Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen
26.03.2020
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in einem neuen Rundschreiben die Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen modifiziert.
Damit der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag heute noch an die Krankenkassen gerichtet werden.
Das folgende Musterformular können Sie hierfür verwenden:
Hintergrund