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Anträge zur Prüfungszulassung beachtenPrüfungen Sommer 2018

16.04.2018

Die Gesellenprüfungen Sommer 2018 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten Mai bis August statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte Mai 2018 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung von Arbeitsaufgaben und gegebenenfalls der mündliche Prüfungsteil.

 

Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.04.2018 und dem 30.09.2018 endet, stehen zur Prüfung an. Die Antragsformulare für die Prüfungsanmeldung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende März zugesendet.

 

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis spätestens 30. April 2018 bei den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse abzugeben.

 

Fragen zur Prüfung wie beispielsweise Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes usw., beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf den Antragsformularen vermerkt sowie auf der Homepage der Handwerkskammer unter:  www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.



Bei Fragen zum Thema

Eva Sitter
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Gesellenprüfung

Tel. 0721 1600-151

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Bei redaktionellen Rückfragen

Alexander Fenzl
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - Leitung
Wirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne

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