EmpCo-RichtlinieNeue Regeln für Umweltwerbung ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen für umweltbezogene Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Hintergrund ist die europäische EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“), die in Deutschland vor allem durch Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wird. Ziel ist es, Greenwashing einzudämmen und Umweltinformationen verlässlicher zu machen.
Eine Person gibt einen Text auf einem Laptop ein
Handwerksbetriebe sollten deshalb ihre Kommunikation prüfen – insbesondere auf der Website, in Social Media, in Flyern, Angeboten und Werbeanzeigen.
Was ist künftig zu beachten?
Kritisch sind vor allem pauschale oder nicht belegte Aussagen wie:
• „klimafreundlich“
• „umweltfreundlich“
• „nachhaltig“
• „CO₂-neutral“
• „grün“
Solche Aussagen müssen klar, konkret und nachvollziehbar sein. Es muss erkennbar werden, worauf sich die Aussage bezieht und wodurch sie belegt ist. Allgemeine Werbeaussagen ohne nähere Erklärung können unzulässig sein.
Besondere Vorsicht gilt bei Aussagen zur Klimaneutralität: Wird diese ausschließlich durch die Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet, darf sie künftig nicht mehr für ein Produkt oder eine Dienstleistung beworben werden. Auch eigene Nachhaltigkeitssiegel oder Labels sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
• Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in allen Werbemitteln erfassen
• Allgemeine Begriffe durch konkrete, belegbare Aussagen ersetzen
• Bei Siegeln und Labels prüfen, wer sie vergibt und welche Anforderungen dahinterstehen
• Klimaziele oder Klimaneutralitätsversprechen nur kommunizieren, wenn sie belastbar dokumentiert sind
• Auch externe Werbeagenturen und Vertriebspartner auf die neuen Vorgaben hinweisen
Eine präzise Kommunikation zu konkreten Leistungen – etwa zur Energieeinsparung einer Modernisierungsmaßnahme oder zur Reparaturfähigkeit eines Produkts – bleibt selbstverständlich möglich. Entscheidend ist, dass Aussagen sachlich, verständlich und vor allem belegbar sind.
Weitere Informationen und rechtliche Hinweise stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks zur Verfügung unter:
https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-organisation-und-recht/wirtschaftsrecht/empco-richtlinie/
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Rechts- und Umweltberatung wenden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.