EmpCo-RichtlinieNeue Regeln für Umweltwerbung ab September 2026

Ab dem 27. September 2026 gelten durch die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie 2024/825) strengere Regeln für die Werbung mit Umweltversprechen.

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Eine Person gibt einen Text auf einem Laptop ein

Wer Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nutzt, muss diese präzise und nachvollziehbar belegen können. Andernfalls drohen hohe Strafen (Deutsche Handwerks Zeitung vom 10. April 2026).

Weitere Infos finden Sie im Merkblatt unten.



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Weiterführende Informationen

 Hinweise zur externen Kommunikation beim Bayerischen Landesamt für Umwelt