Übersicht über die geltende Corona-Verodnung und ergänzenden Spezialverordnungen.Neue Fassung der Corona-Verordnung ab dem 01.07.2020
Ab 01.07.2020 gilt die neue Fassung der Corona-Verordnung (diese ersetzt die Fassung vom 29.06.2020):
Weitere Informationen zur Neuordnung finden Sie in der Begründung zur Neufassung:
Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie unter:
Ergänzende Verordnungen, die ab dem 01.07.2020 gültig werden betreffen bisher den schulischen, sportlichen und kulturellen Bereich:
Mit der Geltung der neugeordneten Fassung der Corona-Verordung treten die meisten Spezialverordnungen zur Corona-Verordnung außer Kraft. Unter anderem entfallen die Corona-Verordnungen für den Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Berufsbildung, Gaststätten, Veranstaltungen und private Veranstaltungen. Für diese Bereiche gilt ab dem 01.07.2020 die allgemeine Corona-Verordnung. Bestehen bleiben unter anderem die Verordnungen Einreise-Quarantäne und Datenverarbeitung.