Merkblatt unserer Rechtsberatung aktualisiertImpressumspflicht

04.10.2018

Jedes Handwerksunternehmen, das eine Homepage unterhält, auf einer eigenen Internetseite einen Online-Shop betreibt, seine Produkte über Internetplattformen wie Ebay anbietet oder sein Unternehmen bei sozialen Netzwerken wie Facebook einstellt, unterliegt der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, die auch als Impressumspflicht bezeichnet wird.

Unser Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten Regelungen.