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Antragsfrist beachtenGesellenprüfungen Winter 2017/2018

26.09.2017

Die Gesellenprüfungen Winter 2017/2018 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten November 2017 bis März 2018 statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte November 2017 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung des Prüfungsstücks oder der Arbeitsprobe und gegebenenfalls der mündliche Prüfungsteil.

 

Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2017 und 31.03.2018 endet, stehen zur Prüfung an.

Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben bereits Ende September zugesandt.

 

Die Handwerkskammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis spätestens 27.Oktober 2017 bei den zuständigen Prüfungsausschüssen bzw. Innungen abgegeben werden müssen.

 

Fragen zur Prüfung beantworten die Ansprechpartner der Innungen in den Geschäftsstellen.

 

Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt oder auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe unter: www.hwk-karlsruhe.de/innungen abrufbar.



Bei Fragen zum Thema:

Regine Dinges
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung
Handwerksrolle / Adressrecherche

Tel. 0721 1600-126

Kontaktformular

Bei redaktionellen Rückfragen:

Alexander Fenzl
Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit - Leitung
Wirtschaftsbeobachtung / Imagekampagne

Tel. 0721 1600-116

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