
Neue, einheitliche UrlaubsregelungGebäudereinigerhandwerk
09.02.2021
Seit Jahresbeginn besteht im Gebäudereinigerhandwerk ein einheitlicher, jährlicher Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten.
Die Beschäftigungsjahre spielen für die Höhe vom Urlaubsanspruch keine Rolle mehr.
Ab dem 01.01.2021 beträgt der Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche einheitlich 30 Tage.
Für weiter Auskünfte hierzu steht Ihnen gerne unsere Rechtsberatung zur Seite.