Allgemeinverfügungen Pforzheim (ab 05.12.20) + Landkreis Calw (ab 09.12.20)Corona: Pforzheim + Landkreis Calw: Schließung von Friseurbetrieben
Landkreis Calw
Gemäß des Erlasses des Sozialministeriums ist der Landkreis Calw dazu verpflichtet, unter anderem eine Schließung für Friseurbetriebe anzuordnen. In der vom Landkreis Calw erlassenen Allgemeinverfügung ist unter Nr. 5 der Betrieb von Friseurbetrieben für Publikumsverkehr untersagt. Dies gilt ab dem 09.12.2020 und ist befristet bis 23.12.2020 um 05:00 Uhr.
Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim und das auch für die Stadt zuständige Gesundheitsamt Enzkreis reagieren auf die anhaltend hohen Inzidenzwerte im Stadtkreis Pforzheim mit einer ab dem 05.12.2020 geltenden Allgemeinverfügung. Diese gilt bis 22.12.2020. Hier heißt es unter anderem unter Nr. 9 Schließung von Betrieben.
Es wird der Betrieb folgender Einrichtungen für den Publikumsverkehr untersagt:
- Friseurbetriebe
- Barbershops
- Sonnenstudios