Entsendung von ArbeitnehmernBauarbeiten in Frankreich
15.08.2017
Einführung einer Gebühr für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich
Art. 106 des LOI n° 2016-1088 du 8 août 2016 relative au travail, à la modernisation du dialogue social et à la sécurisation des parcours professionnels sieht vor, dass sich ausländische Arbeitgeber an den Kosten des elektronischen Meldeverfahrens für entsandte Mitarbeiter beteiligen müssen.
Dieser Pauschalbetrag wurde durch Dekret 2017-751 vom 3.5.2017 auf 40 € pro entsandtem Mitarbeiter festgelegt. Die Gebühren fallen für jede Entsendemeldung an (voraussichtlich ab Januar 2018).
Die Zahlungen sind elektronisch zu leisten. Die Bedingungen hierfür müssen erst noch durch Ministerialerlass festgelegt werden
Siehe hierzu: Dekret 2017 - 751