
Merkblatt der Rechtsabteilung aktualisiertAushangpflicht
18.03.2019
Auch heute, zu Zeiten in denen Arbeitnehmer Tag und Nacht Internetzugang über Handy, Notebook oder Tablets haben und Google, Siri und Alexa 24 Stunden am Tag ansprechbar sind, besteht eine Aushangpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Das Merkblatt der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Karlsruhe informiert Sie, welche Vorschriften und in welcher Form diese der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zugänglich machen muss, um seiner gesetzlichen Verpflichtung zu genügen.