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Erfahren Sie, wie Sie die Ausbildungsprämie (plus), den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung sowie die Übernahmeprämie beantragen.Ausbildungsprämie: Förderung bei der Arbeitsagentur beantragen





Finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Die Corona-Pandemie soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und für die Fachkräftesicherung werden. Mit einem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ will die Bundesregierung Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und sie motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten.



Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ besteht aus:

  • Ausbildungsprämie
  • Ausbildungsprämie plus
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
  • Übernahmeprämie


Das sind die Ziele:

  • Ausbildungskapazitäten erhalten und ausbauen
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden
  • Auftrags- und Verbundausbildung fördern
  • Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz schaffen










Antragstellung


Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung genau über die geltenden Voraussetzungen.

Die Prämien und Zuschüsse können seit dem 03. August 2020 beantragt werden.

Für die Antragstellung, Beratung und Bewilligung der Zuwendungen sind die jeweiligen Agenturen für Arbeit zuständig.

Auf deren Internetseite finden Sie auch die Kriterien, Formulare, Ausfüllhinweise und FAQs.



 Antrag und weitere Infos





Bescheinigung der zuständigen Stelle

Das Formblatt „Bescheinigung der zuständigen Stelle“ erhalten Sie bei uns.

Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie antragsberechtigt sind.





Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei Fragen zu den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb.

Sie erreichen den Arbeitgeber-Service ihrer örtlichen Agentur für Arbeit über das  Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 4 5555 20 (gebührenfrei).















Weitere wichtige Informationen zum Thema

  • Pro Ausbildungsvertrag kann entweder eine Ausbildungsprämie, eine Ausbildungsprämie plus oder eine Übernahmeprämie plus gewährt werden. Mehrere Prämien für einen Ausbildungsvertrag werden nicht gewährt.
  • Für unterschiedliche Ausbildungsverträge dürfen unterschiedliche Prämie beantragt werden.
  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn Sie für die betreffenden Ausbildungsverträge bereits eine Förderung auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder mit gleichem Inhalt erhalten.
  • Gefördert werden können Ausbildungen, die frühestens am 01. August 2020 beginnen (auch wenn der Vertragsabschluss vor diesem Datum liegt).