Amtliche Bekanntmachungen 2024



12.04.2024

Beitragsfestsetzungsbeschluss 2024 mit Beteiligungsfinanzierung 2024





22.03.2024

Vollversammlungswahlen 2024





16.02.2024

Neufassung der Fortbildungsprüfungsordnung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 42h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 der Handwerksordnung (HwO)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/142 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Fortbildungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.





16.02.2024

Neufassung der Fortbildungsprüfungsordnung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1, Abs. 3 bis 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/143 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Fortbildungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.





16.02.2024

Neufassung der Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen gemäß § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/140 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.





16.02.2024

Neufassung der Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)“ mit Bescheid vom 23.11.2023, Az.: WM42-42-329/141 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 12.01.2024 ausgefertigt. Die komplette Beschlussvorlage ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden. Die Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung tritt nach der Veröffentlichung in der DHZ in Kraft.





31.01.2024

Beschluss zur Neufassung der Satzung der Handwerkskammer Karlsruhe

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Neufassung der Satzung der Handwerkskammer Karlsruhe mit Bescheid vom 23.11.2023 – Az: WM42-42-329/139- genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 5.12.2023 ausgefertigt. Gemäß § 40 tritt die Neufassung der Satzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung auf der Webseite www.hwk-karlsruhe.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ in Kraft. Die Beschlussausfertigung ist auf der Homepage der Handwerkskammer Karlsruhe www.hwk-karlsruhe.de  unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.





02.01.2024

ÜLU-Beschlüsse 2023

Der Beschluss zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung / Anordnung des Pflichtbesuchs von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte wurde mit Bescheid vom 23.11.2023, Az: WM42-42-329/138 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden- Württemberg genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 07.12.2023 ausgefertigt und wird bei nächster Gelegenheit in der Deutschen Handwerkszeitung, Ausgabe Handwerkskammer Karlsruhe, veröffentlicht. 

Der Beschluss tritt am Tage nach der Bekanntmachung auf dieser Webseite in Kraft.