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Förderung als Zuschussförderung (BAFA) bzw. zinsgünstiger Kredit (KfW)Aktueller Stand zur BEG-Förderung

Die Bundesregierung hat sich auf die Ausgestaltung der Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ verständigt. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) vom 15. November 2023 verzögert sich die Beschlussfassung im Haushaltsausschuss des Bundestages. Die vorliegende Förderrichtlinie soll ab 01.01.2024 gelten, kann jedoch erst nach der Beschlussfassung in Kraft treten.

Förderung als Zuschussförderung (BAFA) bzw. zinsgünstiger Kredit (KfW)

Die Höhe der Fördersätze bemisst sich nach einem Prozentsatz der für die jeweilige Einzelmaßnahme einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen insgesamt entstandenen förderfähigen Ausgaben. Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze.



                                          Unternehmensrelevante Boni¹
EinzelmaßnahmenZuschussiSFP-BonusEffizienz-BonusKonjunktur-Booster
Gebäudehülle15 %5 %10 %²
Anlagentechnik15 %5 %10 %²
Solarthermische Anlagen30 %
Biomasseheizungen³30 %
Wärmepumpen30 %5 %
Brennstoffzellenheizung30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)30 %
Innovative Heizungstechnik30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz30 %
Gebäudenetzanschluss30 %
Wärmenetzanschluss30 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 %10 %²
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 %

¹ Die Tabelle umfasst lediglich die für Handwerksbetriebe relevanten Bonusmodelle. Daneben existieren weitere Boni für Wohneinheiten.
² Der Konjunktur-Booster wird bis zur Ausschöpfung eines begrenzten Budgets gewährt.
³ Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag gewährt.



Bei Fragen zum Thema: 

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

Tel. 0721 1600-162

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Bei redaktionellen Rückfragen: 

Alexander Fenzl
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