Berufe A-Z - Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d)
Es ist eine runde Sache, wenn der Motor rund läuft. Tut er dies nicht, ist das ein Fall für den Kraftfahrzeugmechatroniker. In diesem Beruf beschäftigst du dich aber nicht nur mit dem Motor, sondern auch mit Fahrwerk, Bremsen oder Abgasanlage. Sprich: Du kümmerst dich um Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge, zu deren Ausstattung viel Elektronik gehört.
Bits, Bytes und Bremstrommeln
Dabei ist der Umgang mit entsprechend modernen Mess- und Prüfgeräten gefragt, mit denen du die Fehler im System aufspürst. Aber nicht nur das: Trotz aller Computertechnik ist jedes Fahrzeug ein komplexes mechanisches Gebilde, das durch einen Motor angetrieben wird. Auch hier reparierst und wartest du, denn als Kraftfahrzeugmechatroniker kennst du dich in beiden Bereichen aus. Von der Diagnose und Behebung der Fehler bis hin zur Probefahrt. Ob Pkw, Lkw oder Motorrad: Dieser Beruf wird für Autofreaks bestimmt nicht langweilig.
Die Flotte im Griff
Als Kraftfahrzeugmechatroniker gibt es zahlreiche Einsatzorte für dich: nicht nur in Werkstätten, sondern auch bei Herstellern, Importeuren oder Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Stets arbeitest du gut abgestimmt mit deinen Kunden im Team und sorgst mit handwerklicher Sorgfalt dafür, dass die Kiste läuft und läuft und läuft...
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Altersgruppe | vor 16. Lebensjahr | vor 18. Lebensjahr | nach 18. Lebensjahr |
---|---|---|---|
1. Lehrjahr: | - | 919,00 € | 919,00 € |
2. Lehrjahr: | - | 981,00 € | 981,00 € |
3. Lehrjahr: | - | 1084,00 € | 1084,00 € |
4. Lehrjahr: | - | 1142,00 € | 1142,00 € |
Berufsbeschreibung
Inhalte der Ausbildung findet man unter handwerk.de.
ACHTUNG!
Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
In einigen Gewerken wird das 1. Lehrjahr durch die Berufsfachschule ersetzt. Damit entfällt die oben genannte Vergütung für das 1. Lehrjahr.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Innungen/Berufsschulen
Berufsschulen
Für den Besuch der Schule ist der Sitz des Betriebes entscheidend und nicht der eigene Wohnort.
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Carsten Buderer
Leitung Bereich Recht
Leitung Außenstelle Nordschwarzwald
(Pforzheim/Enzkreis/Calw)
Fax 0721 1600-59131