Einsatz von EU-Subunternehmern und Arbeitnehmern - Rechte, Pflichten, Fallstricke
Veranstaltungsreihe
08.02.2018, 15:00, Baden-Baden
Der Einsatz von Subunternehmern aus dem Ausland ist für viele Handwerksunternehmen zu einer Voraussetzung geworden, um Aufträge im Inland annehmen zu können. Doch dies hat nicht nur Vorteile. Denn das Risiko der Scheinselbstständigkeit ist hoch und die tariflichen Arbeitsbedingungen für inländische Beschäftigte müssen eingehalten werden. Bei Verstößen gegen das Entsendegesetz und unsorgfältig gestalteten Nachunternehmer-Verträgen haftet der deutsche Hauptunternehmer.
Vergeben Sie regelmäßig Aufträge an Subunternehmer aus dem EU-Ausland?
Planen Sie, einen Nachunternehmer aus dem EU-Ausland oder einem Drittstaat zu beschäftigen?
Im Rahmen unserer Veranstaltung bieten wir Ihnen einen praxisgerechten Überblick über:
- Zusammenarbeit mit Subunternehmern: Rechtliche Aspekte, Vertragsgestaltung, Haftungsrisiken für Generalunternehmer
- Risiko Schwarzarbeit & Scheinselbstständigkeit: Richtig handeln, Verstößen vorbeugen - Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Generalunternehmer und Beschäftigte
- Von der Dienstleistungsfreiheit bis zum Vander-Elst-Visum – Entsendekonstellationen im Kurzüberblick
Weitere Veranstaltungen innerhalb dieser Reihe
Stichworte: Veranstaltungsreihe Recht, Subunternehmer, Aussenwirtschaft
Wann: 08.02.2018 um 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Wo: Handwerkskammer Karlsruhe, Standort Baden-Baden, Haus des Handwerks, Rheinstraße 146, 76532 Baden-Baden
Veranstalter: Handwerkskammer Karlsruhe
Anfahrtsplan: