Vermittlung zwischen Handwerksbetrieben und AuftraggebernVermittlungsstelle

Die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Karlsruhe hilft, wenn sich Kunden und Handwerksbetriebe um erbrachte Leistungen uneinig sind. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist eine gütliche, außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Dieser Service kann sowohl von Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer Karlsruhe, als auch von deren Kunden in Anspruch genommen werden.

 

Die Teilnahme am Verfahren ist für beide Parteien freiwillig.

Daher können weder bestimmte Zeitabläufe noch Ergebnisse garantiert werden. Beim Scheitern des Vermittlungsverfahrens schließt sich deshalb auch keine Entscheidung der Handwerkskammer an. Es handelt sich also nicht um ein Schiedsverfahren.



Wichtiger Hinweis!

Die Handwerkskammer ist nicht berechtigt, gegen ihre Mitgliedsbetriebe disziplinarisch vorzugehen. Ebenso dürfen keine Verbraucherberatungen inkl. Fachfragen, Rechtsberatungen und Rechnungsprüfungen erfolgen.

 





Ansprechperson für Verbraucher

Mögliche Ansprechpersonen für Verbraucher mit juristischen Fragen sind Rechtsanwälte und ggf. die Verbraucherzentralen. Zur Klärung von technischen Fachfrage oder zur Überprüfung einer Angemessenheit der Rechnungshöhe (Rechnungsprüfung) kann eine kostenpflichtige Beauftragung der von der Handwerkskammer Karlsruhe öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen.

 Sachverständigenverzeichnis







Ablauf des Vermittlungsverfahrens

Das Vermittlungsverfahren beginnt mit einem schriftlichen Vortrag einer Partei. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen:

  • Verwendung des Betreffs: Antrag auf Durchführung eines Streitvermittlungsverfahrens
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Antragstellers sowie des Antragsgegners
  • Schilderung des Sachverhaltes
  • gegebenenfalls Angebots- & Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel
  • Lösungsvorschlag
  • Datum und Unterschrift des Unterzeichners

 





Ein entsprechender Antrag ist unter folgenden Kontaktdaten zu stellen:

Handwerkskammer Karlsruhe, Rechtsberatung - Streitvermittlung
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Fax: 0721-1600-199



Nach erfolgtem Eingang wird der Antragsgegner gebeten, innerhalb einer von der Handwerkskammer Karlsruhe gesetzten Frist zum Antrag Stellung zu nehmen. Zur Durchführung des Vermittlungsverfahrens kommt es nur dann, wenn sich der Antragsgegner hierzu bereit erklärt. Ist dies der Fall, unterbreitet die Vermittlungsstelle einen unverbindlichen Vermittlungsvorschlag.

Angenommene Vermittlungsvorschläge sind nicht vollstreckbar. Des Weiteren hat das Vermittlungsverfahren auf Fristen, insbesondere Verjährungsfristen, keinen Einfluss. Die Handwerkskammer wird lediglich vermittelnd tätig und trifft keine Entscheidung in der Sache.

Das Verfahren wird seitens der Handwerkskammer beendet, wenn sich keine Einigung ergibt, eine bzw. beide Seiten anwaltlich vertreten werden oder gerichtliche Schritte eingeleitet haben.







Kosten der Vermittlung

Für die Durchführung des Vermittlungsverfahrens entstehen den Beteiligten grundsätzlich keine Kosten.

 







Handwerksbetriebe können sich wenden an:

 Rechtsberatung der Handwerkskammer