Landesförderprogramm gestartetUnternehmen machen Klimaschutz

Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind bis 15. November 2023 möglich.

nachhaltigkeit, umweltschutz, recycling, ko, nachhaltig, zukunft, naturschutz, umwelt, kologisch, bio, recyceln, erneuerbare energie, erde, erdball, energiewende, erderwrmung, ressourcen, ressourcen schonen, energieeffizient, energieeffizienz, stromerzeugung, energiewirtschaft, energie, strom, gas, windenergie, sonnenenergie, solarstrom, solarenergie, wasserkraft, kostrom, fossile brennstoffe, alternative energiegewinnung, kologie, regenerative energie, klimawandel, co2, co2 aussto, klimaschutz, klima, umweltverschmutzung, recyclen, schtzen, grn, gras
stockWERK - Fotolia

Das Förderprogramm ist Teil der Strategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und richtet sich an Betriebe jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg. Gegliedert ist das Programm in zwei Bausteine:

  • Beratungsförderung
  • Investitionsförderung

Ziel der Beratungsförderung ist es, Betriebe bei der Erstellung der einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen und daraus Klimaschutzmaßnahmen abzuleiten. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einsparmöglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.

Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B setzt den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die mögliche Maximalförderung liegt hier bei insgesamt 9.000 Euro.

Der zweite Baustein, die Investitionsförderung, zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasvermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme. Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.

Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Antragsformular. Anträge für die Investitionsförderung können zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden, in 2023 zum 15. November, ebenfalls über das

 Antragsformular 

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg